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Mitglieder des Fachverbands

Mitglieder des Fachverbands sind natürlich oder juristische Personen. Natürliche Personen können Mitglieder werden, soweit sie in Forschung und/oder Lehre der Kunst- und Kulturgeragogik tätig sind bzw. eine zertififizierte Weiterbildung Kunst- oder Kulturgeragogik absolviert haben oder über eine vergleichbare Qualifikation in Theorie und Praxis verfügen. Juristische Personen können Mitglieder werden, wenn sie an der Qualifizierung und dem Einsatz von Kunst- oder Kulturgeragoginnen und -geragogen beteiligt sind oder sich für die Ziele des Vereins in Forschung, Lehre und Praxis einsetzen.

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